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Informationen zu interessanten Aktionen


Klasse B Fahrerlaubnis mit Begleitperson

Die Anmeldung erfolgt genauso wie bei allen anderen Führerscheinklassen. Nach bestandener Prüfung gibt es eine vorläufige Bescheinigung, die sie zum fahren mit einer Begleitperson berechtigt. Mit dem 18 Lebensjahr erhalten sie dann die unbefristete Fahrerlaubnis.
Beginn der Ausbildung ab 16 1/2 Jahre. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17 Geburtstag abgelegt werden.

Voraussetzungen der Begleitpersonen:

Anmeldung nur in Begleitung beider Erziehungsberechtigten oder eines Erziehungsberechtigten mit Vollmacht. Die Beleitpersonen werden sofort mit eingetragen werden. Bitte den Führerschein nicht vergessen. Für jede Begleitperson fällt eine einmalige Gebühr von 5,- € an. Begleitpersonen können auch nachträglich eingetragen werden.


Umschriebung von Automatik auf ein Schaltfahrzeug

Klasse B Schlüsselzahl 197* (ab April 2021)
Die Kosten des Schulungskurses betragen 600,00 €


Fahrschulewechsel

Kommen sie einfach zu uns in die Fahrschule. Wir beraten sie gerne.

Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können. * Der Antrag behält nach bestandener theoretischer Prüfung 1 Jahr Gültigkeit. * Ihre Fahrschule ist verpflichtet Ihnen diese Papiere auszustellen.

Informationen

*Schlüsselzahl B 197 (April 2021) Klasse B mit Schlüsselzahl 197 Voraussetzungen:
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
die Umschreibung von der Automatik auf Schaltung kann jeder Zeit erfolgen.
Macht man die vorgeschriebenen Schalt Fahrstunden während der Ausbildung, erfolgt die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug.