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Klasse B Fahrerlaubnis mit Begleitperson
Die Anmeldung erfolgt genauso wie bei allen anderen Führerscheinklassen. Nach bestandener Prüfung gibt es eine vorläufige Bescheinigung, die sie zum fahren mit einer Begleitperson berechtigt.
Mit dem 18 Lebensjahr erhalten sie dann die unbefristete Fahrerlaubnis.
Beginn der Ausbildung ab 16 1/2 Jahre.
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17 Geburtstag abgelegt werden.
Voraussetzungen der Begleitpersonen:
- Mindestalter 30 Jahre
- 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B
- nicht mehr als 1 Punkt
- freiwillige Einweisung der Begleitpersonen in der Fahrschule
Anmeldung nur in Begleitung beider Erziehungsberechtigten oder eines Erziehungsberechtigten mit Vollmacht. Die Beleitpersonen werden sofort mit eingetragen werden. Bitte den Führerschein nicht vergessen. Für jede Begleitperson fällt eine einmalige Gebühr von 5,- € an. Begleitpersonen können auch nachträglich eingetragen werden.
Umschriebung von Automatik auf ein Schaltfahrzeug
Klasse B Schlüsselzahl 197* (ab April 2021)
Die Kosten des Schulungskurses betragen 600,00 €
Fahrschulewechsel
Kommen sie einfach zu uns in die Fahrschule. Wir beraten sie gerne.
- Wir übernehmen die bis zu diesem Zeitpunkt bereits absolvierten Theoriestunden und Sonderfahrten. Geleistete Fahrstunden werden berücksichtigt.
- Bei bereits bestandener *theoretischer Prüfung führen wir die Ausbildung bis zur praktischen Prüfung fort. Zögern sie also nicht zu lange.
- Wir kümmern uns auch um ihre *Papiere, die von sie von Ihrer alten Fahrschule benötigen. Sie müssen den Weg zur alten Fahrschule nicht selbst gehen.