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Anmeldung der Fahrerlaubnis (Behörde LABO)


Die Anmeldung zur Fahrerlaubnis kann auch in der Fahrschule erfolgen.
Ohne Terminvergabe und Wartezeiten beim Bürgeramt. Erforderliche Unterlagen sind mitzubringen:

Bei begleitendem Fahren (B17) muss eine erziehungsberechtigte Person
und eventuelle weiter Bebleitpersonen zur Anmeldung dabei sein.
Erforderliche Unterlagen der Begleitpersonen sind mitzubringen:


Gebühren LABO:
Alle Klassen: 51,21 Euro inkl. 5,31 Euro Direktversand des Führerscheins
Klasse BF17: 60,70 Euro inkl. 5,31 Euro Direktversand des Führerscheins und 8,80 Euro pro begleitender Person.

Persönliche Anmeldung beim Bürgeramt:

Nach der Anmeldung in der Fahrschule muss der Führerschein beim Bürgeramt beantragt werden. Sie werden auf dem Bürgeramt auch nach der Prüfstelle gefragt, es gibt die DEKRA und den TÜV.
Sie können diese frei wählen, allerdings kann die Prüfstelle nach dem Antrag nicht mehr geändert werden. Fragen Sie in der Fahrschule nach, wenn sie unsicher sind.

Bitte denken Sie an die folgenden Unterlagen:

Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. Mindestalter Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Persönliche Vorsprache ist erforderlich Personalausweis oder Pass 1 Lichtbild Aktuelles biometrisches Foto.
Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle:
Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle; Sollten Sie sich bei Antragstellung noch nicht für eine Fahrschule und Prüfstelle entschieden haben, können Sie diese Angabe an die Fahrerlaubnisbehörde nachreichen. Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich
Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe:
Abweichend gilt nach § 19 Abs. 3 FeV folgende Regelung für besondere Berufsgruppen: Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer

Die Übergangfrist für die Anerkennung der Unterweisung über die „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ ist am 21.10.2017 abgelaufen. Bei erneuter Antragstellung ist in jedem Fall eine Teilnahmebescheinigung der „Erste-Hilfe-Schulung“ vorzulegen.

Sehtestbescheinigung:

Zusätzlich anfallende Gebühren bei den Prüfstellen: TÜV / DEKRA:

Klasse B theoretische Prüfung: 24,99 €
praktische Prüfung: 129,83 €
Prüfdauer 55 min

Klasse BE theoretische Prüfung: keine
praktische Prüfung: 129,83 €
Prüfdauer 55 min


Praktische Prüfungen können erst nach vollständig bezahlter Prüfgebühr bestellt werden.
Nach bestandener theoretische Prüfung kann die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Bankverbindungen der Prüfstellen:

DEKRA:
Zahlungsempfänger: Dekra Automobil GmbH
IBAN: DE26 5001 0060 0007 7406 04
BIC: PBNKDEFF
Kreditinstitut: Postfach Frankfurt
Zahlunggrund: ame, Vorname, Bewerbernummer

TÜV:
Zahlungsempfänger: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
IBAN: DE07 3708 0040 0983 4832 01
BIC: DRESDEFF370
Kreditinstitut: Commerzbank
Zahlunggrund: Name, Vorname, Bewerbernummer (6stellig)


Alle weiteren Informationen bekommt jeder Fahrschüler per Mail von der jeweiligen Prüfstelle